Die ersten Schritte zu mir
Wahltherapie
Bevor die Ergotherapie starten kann, ist eine ärztliche Verordnung notwendig!
Verordnung
Ergotherapie wird ärztlich verordnet, beispielsweise:
- wenn Kinder und Jugendliche in ihrer körperlichen, geistigen oder sozialen Entwicklung gegenüber Gleichaltrigen zurückstehen und Schwierigkeiten in der Handlungsfähigkeit oder Alltagsbewältigung haben
- wenn es aufgrund von einer neurologischen Erkrankung oder nach einem neurologischen Geschehen (z.B. Schlaganfall, Schädelhirntrauma) zu Schwierigkeiten in der Handlungsfähigkeit oder Alltagsbewältigung kommt.
Die Verordnung stellt ein/e Allgemeinmediziner/in oder ein/e Kinderarzt/Kinderärztin aus.
Folgende Punkte sollten enthalten sein:
- Diagnose, kategorisiert als ICD-10-Code
- 10 x Ergotherapie à 60 min