Die ersten Schritte zu mir

Wahltherapie

Bevor die Ergotherapie starten kann, ist eine ärztliche Verordnung notwendig!


Verordnung

Ergotherapie wird ärztlich verordnet, beispielsweise:

  • wenn Kinder und Jugendliche in ihrer körperlichen, geistigen oder sozialen Entwicklung gegenüber Gleichaltrigen zurückstehen und Schwierigkeiten in der Handlungsfähigkeit oder Alltagsbewältigung haben 
  • wenn es aufgrund von einer neurologischen Erkrankung oder nach einem neurologischen Geschehen (z.B. Schlaganfall, Schädelhirntrauma) zu Schwierigkeiten in der Handlungsfähigkeit oder Alltagsbewältigung kommt.


Die Verordnung stellt ein/e Allgemeinmediziner/in oder ein/e Kinderarzt/Kinderärztin aus. 
Folgende Punkte sollten enthalten sein:

  • Diagnose, kategorisiert als ICD-10-Code
  • 10 x Ergotherapie à 60 min